Rechtsprechung
BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,2681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 20.08.1955 - Bf II 102/54
- BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55
Papierfundstellen
- DÖV 1956, 410
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11
Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich - …
Ob einem vertraglichen Anspruch der Kläger darüber hinaus das Rechtsinstitut der Aufhebung von Verträgen wegen Veränderung der für ihr Zustandekommen maßgebenden Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus) entgegenstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1956 - I B 179.55 -, juris Rn. 5), kann angesichts dessen offen bleiben. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich; …
Ob einem vertraglichen Anspruch der Kläger darüber hinaus das Rechtsinstitut der Aufhebung von Verträgen wegen Veränderung der für ihr Zustandekommen maßgebenden Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus) entgegenstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1956 - I B 179.55 -, juris Rn. 5), kann angesichts dessen offen bleiben. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; …
Ob einem vertraglichen Anspruch der Kläger darüber hinaus das Rechtsinstitut der Aufhebung von Verträgen wegen Veränderung der für ihr Zustandekommen maßgebenden Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus) entgegenstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1956 - I B 179.55 -, juris Rn. 5), kann angesichts dessen offen bleiben.
- BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …
Die Modifizierung vertraglicher Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat - auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen geboten sein (Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - [DÖV 1962 S. 72 LS]; vgl. auch BVerwGE 25, 299 [302/303]). - BGH, 29.05.1967 - III ZR 72/66
Aufteilung des Anfallbezirkes bei staatlich reglementierten Berufen - Stilllegung …
Der Landkreis sei jedoch in Anwendung des Rechtsgrundsatzes der clausula rebus sie stantibus, der auch für öffentlich-rechtliche Verträge gelte (BVerwG DÖV 1956, 410) und dessen Voraussetzungen hier gegeben seien, berechtigt gewesen, in die Vertragsrechte des Klägers einzugreifen. - BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
Rechtsmittel
Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).